Fokus auf Prävention

«Noch immer ist es für viele Miss­brauchs­be­trof­fe­ne ein gros­ser Schritt, sich an das ­Fach­gre­mi­um zu wenden und über das erfah­re­ne Leid zu spre­chen», sagt Danie­la Sieber, ­Präsi­den­tin des Fach­gre­mi­ums gegen sexu­el­le Über­grif­fe im Bistum St. Gallen. Bischof Ivo Fürer hat das Gremi­um 2002 installiert.

Dieses Jahr jähr­te sich die Grün­dung des Fach­gre­mi­ums zum zwan­zigs­ten Mal. Als Bischof Ivo Fürer 2002 als Reak­ti­on auf einen Miss­brauchs­fall das Gremi­um instal­lier­te, wurde noch kaum über sexu­el­le Miss­bräu­che im kirch­li­chen Umfeld gespro­chen. «In den vergan­ge­nen zwan­zig Jahren hat sich extrem viel getan», fasst Danie­la Sieber, Juris­tin und Media­to­rin, zusam­men. «Das Gremi­um hat sich konse­quent weiter­ent­wi­ckelt und profes­sio­na­li­siert.» Das Fach­gre­mi­um ist heute fest etabliert, in ande­ren Bistü­mern gibt es heute ähnli­che Gremi­en und Anlauf­stel­len. Ging es anfangs vor allem um straf­recht­li­che Themen, habe sich der Fokus auf die Präven­ti­on verla­gert. Ein wich­ti­ger Schritt war 2016 die Einfüh­rung des Schutz­kon­zep­tes im Bistum St. Gallen. Jähr­lich finden Einfüh­rungs­kur­se für alle Ange­stell­ten und frei­wil­lig Enga­gier­te im Bistum statt. Das Thema ist auch fester Teil der Berufs­ein­füh­rung der Seel­sor­gen­den. Seit 2017 können sich Betrof­fe­ne von physi­scher und psychi­scher Gewalt, Mobbing, Arbeits­platz­kon­flik­ten und emotio­na­len Grenz­ver­let­zun­gen auch an zwei Ombuds­per­so­nen wenden. Einen Beitrag zur Aufar­bei­tung leis­tet auch ein Genug­tu­ungs­fonds der Schwei­zer Bischofs­kon­fe­renz. Dass ein Bewusst­sein für die Not und die Erfah­run­gen der Betrof­fe­nen geschaf­fen wurde, dazu hätten auch die Medi­en beigetra­gen. «Und beson­ders all die Betrof­fe­nen, die ihre Erfah­run­gen öffent­lich gemacht haben.»

«Dennoch gehen wir davon aus, dass es auch in unse­rem Bistum Betrof­fe­ne gibt, die sich noch nicht gemel­det haben.»

Danie­la Sieber

Hilfe bei Verarbeitung

Aktu­ell hat das Fach­gre­mi­um keinen straf­recht­li­chen Fall zu bear­bei­ten. In diesem Jahr haben sich acht Perso­nen gemel­det. Im Bistum St. Gallen sei es für Betrof­fe­ne nieder­schwel­lig möglich, sich an das Fach­gre­mi­um zu wenden. Sie behal­ten die Kontrol­le über die Schrit­te und welche Infor­ma­tio­nen an welche Stel­le gelan­gen. «Dennoch gehen wir davon aus, dass es auch in unse­rem Bistum Betrof­fe­ne gibt, die sich noch nicht gemel­det haben», sagt Danie­la Sieber. Deshalb sei das Gremi­um daran, sich immer wieder ins Gespräch zu brin­gen und auf sein Ange­bot aufmerk­sam zu machen. Für Theo­lo­gin und Psycho­lo­gin Regu­la Sarbach, Ansprech­per­son für Betrof­fe­ne, kann es ein Beitrag zur Verar­bei­tung sein, wenn sich Betrof­fe­ne auch Jahr­zehn­te nach dem Miss­brauch melden: «Das Erzäh­len der Erfah­run­gen wird von vielen Betrof­fe­nen als wich­tig und entlas­tend erlebt», sagt sie, «oft sind für die Betrof­fe­nen die Frage nach einer finan­zi­el­len Genug­tu­ung oder straf­recht­li­chen Konse­quen­zen zweit­ran­gig. Selbst wenn der Täter schon verstor­ben ist, kann es entlas­tend sein, Gehör zu finden.» Teil­wei­se sind es auch Perso­nen, die grenz­ver­let­zen­des Verhal­ten beob­ach­tet haben und sich melden.

Spiri­tu­el­ler Missbrauch

Rela­tiv neu ist das Bewusst­sein für den spiri­tu­el­len Miss­brauch. Dieser wurde vor allem durch das Buch «Spiri­tu­el­ler Miss­brauch in der katho­li­schen Kirche» der deut­schen Theo­lo­gin Doris Reisin­ger zum Thema: In vielen Grup­pen und Gemein­schaf­ten gibt es Perso­nen, die leiten und Verant­wor­tung tragen. Diese Perso­nen haben Macht, die sie zum Guten einset­zen, aber auch miss­brau­chen können. «Solche Fälle sind oft noch­mals viel komple­xer als ein sexu­el­ler Über­griff und für die Betrof­fe­nen schwer zu erken­nen und benen­nen», so Danie­la Sieber. Um auch diese Betrof­fe­nen opti­mal beglei­ten zu können, könn­te es laut Sieber sinn­voll sein, eine eige­ne Anlauf­stel­le zu schaffen.

Nicht­kirch­li­che Meldestelle

In den letz­ten Jahren sind zahl­rei­che Bücher von Miss­brauchs­be­trof­fe­nen erschie­nen. Es gibt inzwi­schen auch Netz­wer­ke und Grup­pen, zu denen sich Betrof­fe­ne zusam­men­ge­schlos­sen haben wie zum Beispiel die «Inter­es­sen­ge­mein­schaft für Miss­brauchs­be­trof­fe­ne im kirch­li­chen Umfeld». Diese fordert die Errich­tung einer gesamt­schwei­ze­ri­schen, neutra­len und unab­hän­gi­gen Melde­stel­le. Danie­la Sieber kann diese Forde­rung nach­voll­zie­hen: «Die Situa­ti­on in den Bistü­mern ist bis heute ganz unter­schied­lich. Im Bistum St. Gallen ist auch hier das Bewusst­sein gewach­sen. Heute ist im Fach­gre­mi­um kein Mitglied mehr aus der Perso­nal­ab­tei­lung oder dem Ordi­na­ri­at des Bistums vertre­ten.» Sieber sieht gespannt den Ergeb­nis­sen der histo­ri­schen Studie zum sexu­el­len Miss­brauch im Umfeld der römisch-katholischen Kirche entge­gen, die die Schwei­zer Bischofs­kon­fe­renz im Früh­ling in Auftrag gege­ben hat. Diese soll einen weite­ren Beitrag zur Aufar­bei­tung und Präven­ti­on leis­ten. Die Ergeb­nis­se werden für Herbst 2023 erwartet.

Text: Stephan Sigg

Bild: zVg.

Weiter­bil­dung für frei­wil­lig Engagierte

Worauf müssen frei­wil­lig Enga­gier­te ­achten? Das Bistum St. Gallen bietet 2023 die Weiter­bil­dung ­«Pfarreirat-Updates» zur Umset­zung des Schutz­kon­zep­tes an. Pfarrei- und ­Pasto­ral­rä­te haben, so die  Ausschrei­bung, meist das ganze ­Spek­trum der Frei­wil­li­gen in ihrer Pfar­rei und Seel­sor­ge­ein­heit im Blick. Ihnen komme deshalb eine wich­ti­ge Rolle zu.

Sams­tag, 14. Janu­ar 2023, Mels oder ­Sams­tag, 18. Febru­ar 2023, Degers­heim, ­jeweils 9 bis 12.45 Uhr

→ Infor­ma­tio­nen und Anmel­dung: www.bistum-stgallen.ch

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