Leserfrage: Wie finanzieren sich Klöster?

Das Wort «Klos­ter» ist im Deut­schen – ähnlich wie das Wort «Kirche» – mehr­deu­tig. Man kann damit Gebäu­de aus Stein meinen oder aber die Menschen, die diese Gebäu­de nutzen oder bewoh­nen. Ein Klos­ter ist dort, wo sich Frau­en oder Männer durch verbind­li­che Gelüb­de zu gemein­schaft­li­chem Leben entschie­den haben. Die Gebäu­de spie­len aber keine unwich­ti­ge Rolle. Wo die Gemein­schaf­ten klei­ner und klei­ner werden, fallen die Unter­halts­kos­ten umso mehr ins Gewicht. Es macht einen Unter­schied, ob eine klei­ne Klos­ter­ge­mein­schaft eine Miet­woh­nung bewohnt und Miet­zins bezahlt oder einen weit­läu­fi­gen Gebäu­de­kom­plex zu unter­hal­ten hat, wofür unter Umstän­den ein Mehr­fa­ches von dem zu stem­men ist, was die Klos­ter­ge­mein­schaft für Essen, Klei­dung und den Bedarf des tägli­chen Lebens aufzu­wen­den hat. Dann kann die Sorge um die Immo­bi­li­en drücken­der werden als jene um das Klos­ter­le­ben. Drei Finan­zie­rungs­quel­len lassen sich unterscheiden:

Klos­ter­pro­duk­te

Eini­ge Klös­ter bieten selbst herge­stell­te Klos­ter­pro­duk­te (Gesundheits- und Kosme­tik­pro­duk­te, Devo­tio­na­li­en usw.) in Klos­ter­lä­den zum Verkauf an. Manche Klös­ter vertrei­ben ihre Erzeug­nis­se sogar inter­na­tio­nal. Die quali­ta­tiv hoch­wer­ti­gen Produk­te haben ihren Preis, finden aber auch ihre Kundin­nen und Kunden. Die Nach­fra­ge nach typi­schen Klos­ter­pro­duk­ten frühe­rer Zeiten wie Hosti­en oder nach Para­men­ten (Kirchen­wä­sche, Mess­ge­wän­der) geht hinge­gen zurück. Wo eine Klos­ter­ge­mein­schaft noch zur Selbst­be­wirt­schaf­tung in der Lage ist, werfen auch Land- und Forst­wirt­schaft Erträ­ge ab. Wo nicht, tragen zumin­dest die Pacht­ein­nah­men zur Exis­tenz­si­che­rung des Klos­ters bei.

Berufs­tä­tig­keit

Wo Klos­ter­ge­mein­schaf­ten Gäste‑, Exerzitien- oder Bildungs­häu­ser betrei­ben, werden sie zu reli­giö­sen Gast­ge­be­rin­nen, sofern die Räum­lich­kei­ten dafür gege­ben sind. Gewinn­brin­gend sind Tagungs­häu­ser jedoch für die Klos­ter­ge­mein­schaf­ten in den seltens­ten Fällen. Effek­ti­ver können Ordens­leu­te, sofern sie nicht durch ihre Satzun­gen gehin­dert sind, ausser­halb des Klos­ters durch die Über­nah­me von Seel­sor­ge­auf­ga­ben in Pfar­rei­en oder in welt­li­chen Beru­fen zum Unter­halt der Klos­ter­ge­mein­schaft beitra­gen. Klos­ter­an­ge­hö­ri­ge verspre­chen mate­ri­el­le Anspruchs­lo­sig­keit und erhal­ten den Arbeits­lohn nicht indi­vi­du­ell ausbe­zahlt. Dieser fliesst viel­mehr in die Gemein­schafts­kas­se ein, aus der alles Lebens­not­wen­di­ge finan­ziert wird. Stellt die Klos­ter­ge­mein­schaft für Einrich­tun­gen Drit­ter nur Räume zur Verfü­gung, ohne selbst in den Betrieb invol­viert zu sein, kommen die Miet­ein­nah­men der Exis­tenz­si­che­rung des Klos­ters zugute.

Spen­den

Immer schon können Klös­ter auf Wohl­tä­te­rin­nen und Wohl­tä­ter bauen, die der Klos­ter­ge­mein­schaft wohl­ge­son­nen sind und sie durch Spen­den, Zustif­tun­gen und Erbschaf­ten mate­ri­ell unter­stüt­zen. In frühe­ren Zeiten mag der Gedan­ken mitge­spielt haben, durch die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung auf die Gebets­kraft der Klos­ter­ge­mein­schaft hoffen zu dürfen. Heut­zu­ta­ge ist es eher die persön­li­che Bindung zum Ort und zur Gemein­schaft, die einen Kreis von Sympa­thi­san­tin­nen und Sympa­thi­san­ten zu Spen­den animiert.

Text: Thomas Engl­ber­ger, Kanz­ler Bistum St. Gallen

Veröf­fent­licht: 06.02.2024

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